AGB
HÜTO Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Geltung, soweit sie von diesen abweichen, es sei denn, dass sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Spätestens mit Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Abschlüsse, soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Lieferfrist:
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand den Hof verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Das gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.
Lieferumfang:
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Bestellung nach Plänen und Skizzen:
Diese müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für deren Richtigkeit übernehmen können. Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen Lieferung ist ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Annulierungskosten:
Tritt der Besteller unberechtigt von einem Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Verpackung:
Bei Stückgütern, die nicht in bahneigenen Behältern verfrachtet werden, wird die Verpackung Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Die Wahl der Versandart erfolgt in diesem Fall nach bestem Ermessen.
5. Abnahme und Gefahrübergang:
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsmittels erfolgt mangels besonderer Weisung des Käufers durch uns nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung und rechtzeitige Ankunft.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Hofes oder des Lagers, geht die Gefahr- und zwar auch bei fob- und cif-Geschäften auf den Käufer über. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle des Käufers versteht sich der vereinbarte Preis stets frei Wagen an befahrbarer Straße angefahren. Die Abladung der Ware ist Sache des Käufers und geht zu seinen Lasten.
Zum vereinbarten Termin versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Hof oder Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.
Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach setzen einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Transportversicherung
Kann auf Wunsch unter Berechnung von 2,5 % des Rechnungsbetrages zuzüglich ungefährer Fracht zu Lasten des Bestellers übernommen werden.
6. Preisänderung und Zahlung:
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist, mangels anderer Vereinbarungen innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum oder nach einer 1. Mahnung in bar oder durch Banküberweisung auf unser angegebenes Konto zu erfolgen und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Bei Rechnungsbeträgen unter 100,00 EUR wird kein Skonto gewährt. Ein Skontoabzug an neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind.
Bei der Bundesbank Rediskont fähige Wechsel übernehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und zahlungshalber herein. Wechsel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des Tages gutgeschrieben, an welchem wir endgültig über den Gegenwert verfügen können. Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite, mindestens aber 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes berechnet.
Rückgabe:
Rückware nur in Ausnahmefällen innerhalb 14 Tagen abzüglich 20 % Lagerumschlagskosten möglich. Bestellware und Sonderposten ausgenommen. Brandbedingte Farbabweichungen vorbehalten.
Beschaffenheit:
Farbabweichungen und kleine Veränderungen im Gefüge, die in der natürlichen Beschaffenheit des Steines und des Vorkommens begründet sind, dürfen nicht beanstandet werden. Für Freiseln von Rissen, die von außen an den Blöcken nicht sichtbar sind, kann keine Gewähr übernommen werden. Für sichtbare Risse wird entsprechendes Gutmaß gegeben. Für brandbedingte Farbabweichungen von Fliesen aus verschieden Bestellungen kann nicht gehaftet werden.
Muster:
Muster können unmöglich alle eigentümlichen und zulässigen Schwankungen in Farbe und Zeichnung in sich vereinen und deshalb nur als Durchschnittsprobe gelten. Eine Gewährung für genaue Mustertreue und Farbeinheitlichkeit wird nicht übernommen.
7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich entstandener Zinsen und Kosten sowie einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks voll eingelöst sind. Solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen, gilt folgendes: Der Käufer ist berechtig, die von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Sollte jedoch der Käufer wergen rückständiger Zahlungen von uns in Verzug gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer im Originalzustand vorhanden oder noch eingehenden Waren zu unserer Verfügung zu halten.
Wird eine Ware an der uns das Eigentum noch zusteht, veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung auf uns über, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen. Dies gilt sinngemäß auch für alle Forderungen, die auf Grund einer anderweitig von uns bewirkten Leistung entstanden sind.
Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherungen nachzuweisen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir gemäß §§ 947/948 BGB Miteigentum. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
Gewährleistung:
1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss des Rechts des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht auf Grund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
3. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Wir haften für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
5. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt es auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.
Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
VOR Verlegung – Farbnuance, Kalibrierung und Sortierung vergleichen! NACH Verlegung können Reklamationen NICHT anerkannt werden!
Anzuwendendes Recht:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist 87700 Memmingen. Gerichtstand ist für beide Teile ist 87700 Memmingen, Bayern. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.